Allgemeine
Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines – Geltungsbereich
(1) Diese Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn von § 310 Abs. 1 BGB.
(2) Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausgeführt wird.
(3) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.
2. Angebot – Angebotsunterlagen
(1) Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, kann dieses innerhalb von 2 Wochen von der acp collection GmbH angenommen werden.
(2) Das Eignungs- und Verwendungsrisiko der Kaufsache trägt ausschließlich der Kunde. Die acp collection GmbH übernimmt keine Haftung für einen bestimmten Einsatzzweck oder eine bestimmte Eignung.
(3) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen wird sich das Eigentums- und Urheberrecht vorbehalten. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf es einer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
3. Preise – Zahlungsbedingungen
(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die angegebenen Preise „ab Lager“ ausschließlich Versand und Verpackung, diese werden gesondert in Rechnung gestellt.
(2) Wurde das in Punkt 3 (1) abgegebene Angebot des Kunden angenommen und ändert sich die der Kalkulation zugrunde liegenden Einstandspreise um mehr als 5 % zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses und der tatsächlichen Ausführung des Vertrags, so ist die acp collection GmbH berechtigt, diesen Preisaufschlag an den Kunden weiterzureichen und dementsprechend das Angebot anzupassen. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, den Vertrag innerhalb von einer Woche nach Zugang der Mitteilung über die Preiserhöhung zu kündigen oder vom Vertrag zurückzutreten.
(3) Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
(4) Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
(5) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.
(6) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
4. Selbstbelieferungsvorbehalt
Für den Fall, dass trotz Abschluss eines Deckungsgeschäftes Lieferschwierigkeiten auftreten, die die acp collection GmbH nicht zu vertreten hat, behält sich die acp collection GmbH ein Rücktrittsrecht vor. In diesem Fall wird der Kunde darüber unverzüglich schriftlich informiert. Gegebenenfalls wird dem Kunden die Lieferung einer vergleichbaren Ware vorgeschlagen. Für den Fall, dass kein vergleichbares Produkt verfügbar ist oder der Kunde die Lieferung einer vergleichbaren Ware nicht wünscht, wird die vom Kunden bisher gezahlte Leistung unverzüglich zurückerstattet.
5. Lieferzeit
(1) Der Beginn der angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller notwendigen Fragen voraus.
(2) Die Einhaltung der Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(3) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, ist die acp collection GmbH berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
(4) Sofern die Voraussetzungen von Abs. (3) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
(5) Eine Haftung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrundeliegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinn von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Gehaftet wird auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs der Kunde berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.
(6) Gehaftet wird ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von der acp collection GmbH zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der acp collection GmbH ist zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von der acp collection GmbH zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(7) Gehaftet wird auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von der acp collection GmbH zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Unter einer wesentlichen Vertragspflicht versteht man eine solche vertragliche Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
(8) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden bleiben vorbehalten.
6. Gefahrenübergang – Verpackungskosten
(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Lager“ vereinbart.
(2) Für die Rücknahme von Verpackungen gelten gesonderte Vereinbarungen.
(3) Sofern der Kunde es wünscht, wird die acp collection GmbH die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.
7. Mängelhaftung
(1) Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(2) Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist die acp collection GmbH zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Die Wahl der Form der Nacherfüllung liegt bei der acp collection GmbH. Im Fall der Mangelbeseitigung trägt die acp collection GmbH die Aufwendungen nur bis zur Höhe des Kaufpreises.
(3) Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. Daneben ist der Kunde berechtigt Schadensersatz zu verlangen, dessen Umfang sich nach den Ziffern 7. (4) ff. ergibt.
(4) Gehaftet wird nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der acp collection GmbH beruhen. Soweit der acp collection GmbH keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(5) Gehaftet wird nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern die acp collection GmbH schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Unter einer wesentlichen Vertragspflicht versteht man eine solche vertragliche Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
(6) Soweit dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist die Haftung auch im Rahmen von Abs. (3) auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(7) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(8) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.
(9) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.
(10) Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.
(11) Für den Fall, dass der Kunde die gekaufte Ware an die acp collection GmbH mit dem Hinweis zurücksendet, dass diese mangelhaft sei und sich im Rahmen der Überprüfung die Mangelfreiheit dieser Ware herausstellt, so ist die acp collection GmbH bei schuldhafter Vertragsverletzung berechtigt, einen Aufwendungsersatzanspruch geltend zu machen. Nach Mitteilung des Anspruchs der Höhe nach ist der Kunde berechtigt, geltend zu machen, dass ein Aufwendungsersatzanspruch nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.
(12) Im Falle der Geltendmachung des Aufwendungs-ersatzanspruchs gemäß Ziffer 7. (11) ist die acp collection GmbH berechtigt, ein Zurückbehaltungsrecht bis zum Ausgleich dieses Anspruches geltend zu machen.
8. Gesamthaftung
(1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in 7. vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
(2) Die Begrenzung nach Abs. (1) gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
(3) Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber der acp collection GmbH ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der acp collection GmbH.
9. Eigentumsvorbehaltssicherung
(1) Es wird sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vorbehalten. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die acp collection GmbH berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache liegt ein Rücktritt vom Vertrag vor. Die acp collection GmbH ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
(3) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde dies unverzüglich der acp collection GmbH schriftlich mitzuteilen, damit eine Klage gemäß § 771 ZPO erhoben werden kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den entstandenen Ausfall.
10. Gerichtsstand – Erfüllungsort
(1) Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist der Geschäftssitz der acp collection GmbH Gerichtsstand; diese ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
(3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz der acp collection GmbH Erfüllungsort.
München, 2022